# ömmel 24.04.2010 14:53 Uhr also mal 2 dinge: sachen gibt es, die gibt es garnicht.
und leute gibt es die offenbar kein hirn haben, oder darauf täglich sitzen.
Die beleidigung "Hurensohn" wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
# isdochwurscht 01.05.2010 20:32 Uhr wenn ich mir hier so die kommis durchlese,muss man denken es gibt irgendwo farbe im angebot!
Ihr habt doch wohl lack gesoffen...!